Privatkredit während und nach einer Scheidung

Privatkredit während und nach einer Scheidung

Leider ist eine Scheidung oft nicht nur emotional schwierig, sondern auch von der materiellen Seite eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Auch wenn es nicht leicht ist, in einer solchen Situation einen kühlen Kopf zu bewahren, ist es wichtig, sich über die finanziellen Folgen einer Scheidung ernsthafte Gedanken zu machen. Einerseits im Zusammenhang mit dem teuren Scheidungsprozess, andererseits den daraus resultierenden Folgen, welche die Scheidung und deren Verlauf mit sich bringen und die Zukunft entsprechend beeinflussen. 

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt in der Regel vom Einigungswillen der Parteien ab. Bei einer Scheidung auf gemeinsamen Antrag ist es jedoch durchaus möglich, dass der vereinfachte Prozess der Scheidung lediglich drei bis vier Monate dauert. Dabei werden Themen wie elterliche Fürsorge, Unterhalt, Vermögen, Schulden (wie z.B. private Kredite, Leasings oder Kreditkarten) sowie die Pensionskasse sorgfältig geprüft und einvernehmlich aufgeteilt. Folglich haben damit alle getroffenen Entscheidungen einen massgeblichen Einfluss auf Ihre künftige persönliche finanzielle Situation und Bonität, weshalb man den möglichen finanziellen Auswirkungen der Scheidung, noch vor Beginn des Scheidungsprozesses, besondere Aufmerksamkeit schenken sollte. 

In der Regel erfolgt die Aufteilung des Vermögens bei der Scheidung nach dem gewählten Güterstand. Meistens behält jede Ehepartei das Vermögen, das ihr vor der Ehe gehörte, sowie das Vermögen, das sie geerbt hat, und teilt das während der Ehe erworbene Vermögen zur Hälfte mit der anderen Partei. Schulden (Privatkredite, Kreditkarten, Leasing, etc.) werden auch künftig immer von der direkten Schuldnerin oder dem Schuldner selbst eingefordert. Das bedeutet, dass Ihre ausstehenden persönlichen Kredit- oder Leasingraten oder auch Kreditkartenschulden, unabhängig davon wofür die Geldmittel verwendet wurden, Ihre eigenen Zahlungsverpflichtungen bleiben.

Kreditaufnahme während einer Scheidung

Wie bei jeder gesetzeskonformen, privaten Finanzierung werden alle Bestandteile Ihres regelmässigen Einkommens sowie ein Set von regelmässigen Ausgaben von den Banken sorgfältig analysiert und untersucht. Damit wird geprüft, ob in Ihrem Fall ein Privatkredit gewährt werden kann oder nicht. Denn nach Schweizer Recht (Art. 3 UWG) ist die Gewährung eines Privatkredits verboten, wenn er zur Überschuldung des Verbrauchers führt (weitere Informationen zur Berechnung des Budgets finden Sie hier). 

Alimente und Unterhaltszahlungen

Meistens ändern sich nach der Scheidung Ihre Einnahmen wie Ausgaben und damit Ihr monatliches Budget, was die Möglichkeit einen privaten Kredit zu erhalten, massgeblich beeinflusst. Ein wichtiger Bestandteil sind dabei Alimente und Unterhaltszahlungen. Entstammen aus der ehemaligen Ehe Kinder, werden nach Festlegung der Fürsorge und des zukünftigen Wohnsitzes der Kinder, die Alimenten und Unterhaltszahlungen festgelegt. Die Höhe der Alimente und Unterhaltszahlungen richtet sich nach dem Alter der Kinder, dem Einkommen und dem bisherigen Lebensstandard des geschiedenen Ehepaars. In der Regel werden Alimente, bis die Kinder finanziell unabhängig sind fällig – zumindest, solange die Nachkommen noch in der Ausbildung sind. 

Wenn Ihre Kinder bei Ihnen wohnen, erhalten Sie von Ihrem Ehepartner Alimente und Unterhaltszahlungen, die während der Prüfung Ihres Kreditantrags durch die Banken als zusätzliches Einkommen mit einberechnet werden. Wird der Wohnsitz der Kinder jedoch der Gegenpartei zugeteilt, dann erhält Ihr/e Partner/in Alimenten und Unterhaltszahlungen von Ihnen, was als regelmässige Ausgabe angesehen wird, da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, jeden Monat einen bestimmten fixen Anteil Ihres Einkommens abzutreten. Folglich wirken sich Alimenten Zahlungen und Unterhaltsbeiträge negativ auf Ihr Budget und Ihren Freibetrag aus.

Bilaterale Vereinbarungen müssen offiziell sein

Auch bei der Fremdbetreuung der Kinder muss genau angegeben werden, ob es sich um einen Kindergarten oder eine andere Art der Betreuung handelt, wie z.B. die Betreuung durch Familienangehörige oder Verwandte. Es muss auch angegeben werden, wie viele Stunden die Kinder monatlich fremdbetreut werden, wie die Fremdbetreuung abgerechnet wird und wer in welchem Umfang dafür aufkommt. Alle diese Punkte sind normalerweise im Scheidungsurteil festgehalten und deshalb ist die Scheidungsverfügung das entscheidende Dokument, welches bei jedem Kreditantrag von getrennten oder geschiedenen Personen immer vorgelegt werden muss.

Sollte es nach der Scheidungsverfügung in der Zeit bis zum Kreditantrag zu Änderungen und Anpassungen gekommen sein, ist unbedingt zu beachten, dass bilaterale Vereinbarungen zwischen ehemaligen Ehepartnern bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit und Berechnung des Budgets keine Bedeutung haben. Damit diese geltend gemacht werden können, müssen sie in schriftlicher Form vorliegen und in der Wohnsitzgemeinde des Unterstützungsempfängers registriert worden sein.

Daher empfehlen wir unbedingt alle Anpassungen an der Scheidungsvereinbarung oder der Scheidungsverfügung immer schriftlich festzuhalten und sofort in Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung zu melden und entsprechend eintragen zu lassen. Mündlich oder nach Gewohnheitsrecht ausgelegte Anpassungen werden von den Banken und allen anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen nicht berücksichtigt und haben daher keine Bedeutung. 

Da eine Scheidung ein vulnerables Thema ist und jede Scheidung und jedes Scheidungsurteil einzigartig ist, ist es bestimmt sinnvoll, sich vor der Beantragung eines Privatkredits von professionellen Fachkräften beraten zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen dabei kostenlos und unverbindliche zur Seite.

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