Verkehrsrechtsschutz

Was deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Am Verkehr nehmen Sie teil, sobald Sie als Fussgänger die Strasse betreten. Dies gilt auch für das Fahren von Scootern oder e-Bikes. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einer Motorfahrzeugversicherung versichert haben, kann es mit den Versicherungen zu Streitigkeiten kommen. Wenn Ihre Versicherung z.B. nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommen will oder andere Gründe geltend macht, warum sie genau in Ihrem Fall die versicherte Leistung nicht erbringen kann.

Aber schon beim Kauf oder der Reparatur eines Fahrzeugs, kann es mit dem Garagisten oder dem Käufer Ihres Fahrzeugs zu Unstimmigkeiten über Garantieleistungen und nachträgliche Mängel kommen. Mit einer Verkehrsrechtsschutz sind Sie auf dem aktuellsten Stand und haben stets einen Rechtsbeistand zur Seite.

Nicht selten sind Fälle mit Verkehrsbussen und Führerausweisentzügen. Hier prüfen die Anwälte jede Verfügung auf ihre Richtigkeit und Verhältnismässigkeit. Auf jeden Fall übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Gebühren, die häufig über dem eigentlichen Bussgeld liegen.

Schleudertrauma

Spätestens nach einem Schleudertrauma wird jedem bewusst, dass wer bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung spart, am falschen Ort spart. Erleiden Sie ein Schleudertrauma, gibt es unter Fachleuten lediglich drei Auswege:

1. Sie haben genug Reserven für die Anwalts- und Untersuchungskosten gespart.
2. Sie sind Verkehrsrechtsschutz versichert.
3. oder Sie müssen damit leben und sich mit den Symptomen zurechtfinden.

Sobald Sozialversicherungen wie die SUVA, IV usw. miteinbezogen werden, ist man als Laie von den Feinheiten unserer Gesetze schnell einmal überfordert. Ohne die Mithilfe eines Anwalts wird das Zusammenstellen von Dokumenten, Antrag stellen und Einsprachen machen schnell zu kompliziert. Ohne Verkehrsrechtsschutz ein zeitraubendes und kostspieliges Verfahren da jede Zahlung beinahe erkämpft werden muss.

Aus diesem Grund ist die Verkehrsrechtsschutz jedem zu empfehlen.

Gut zu Wissen

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht nachträglich abgeschlossen werden. Ist ein Streitfall vor Abschluss der Versicherung eingetreten, kann dieser nicht mitversichert werden. Die meisten Versicherungen schützen sich zusätzlich mit einer Wartefrist von 2-3 Monaten, bevor ihre Leistungen zu 100% greifen.

Allgemein stimmt das Preis-/Leistungsverhältnis bei den meisten Anbietern. Unterschiede findet man bei der Wartefrist, der maximalen Deckungsbeträge im In- und Ausland und bei einzelnen Bausteinen, die entweder inklusive sind oder modular hinzugefügt werden können. Das vorteilhafte Familienmodell lohnt sich bereits ab zwei Personen im gleichen Haushalt, unabhängig davon ob dieser verwandt sind. 

Wir empfehlen jedem die Rechtsschutzversicherung rechtzeitig abzuschliessen, denn auch hier gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

[hupso]
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